KUNDENINFORMATION
zum elektronischen Nachweiserfahren (eANV) ab 19.08.2011
Wichtige Kundeninformation zum elektronischen Nachweisverfahren (eANV) ab 19.08.2011
KUNDENINFORMATION
zum elektronischen Nachweiserfahren (eANV) ab 26.05.2011
Wichtige Kundeninformation zum elektronischen Nachweisverfahren (eANV) ab 26.05.2011
Umweltpakt 2010 - 2015 - wir sind dabei!
Auch am neuen Umweltpakt Bayern "Nachhaltiges Wachstum mit Umwelt- und Klimaschutz" nehmen wir teil und wollen damit über das gesetzliche Maß hinaus einen wichtigen Beitrag für die nachhaltige Entwicklung Bayerns leisten. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.umweltpakt.bayern.de.
Unser Zertifikat
KUNDENINFORMATION
zum elektronischen Nachweiserfahren (eANV) ab 01.02.2011
Gemäß Nachweisverordnung haben ab dem 01.02.2011 alle Beteiligten (Erzeuger / Einsammler / Beförderer / Entsorger) das elektronische Abfallnachweisverfahren verbindlich anzuwenden.
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Einführung des elektronischen Nachweis- und Begleitscheinverfahrens - eANV - zum 01.04.2010
Nach den Bestimmungen der Nachweisverordnung sind Erzeuger, Beförderer und Entsorger von nachweispflichtigen gefährlichen Abfällen verpflichtet, ab 01.04.2010 das elektronische Nachweis- und Begleitscheinverfahren (eANV) durchzuführen. Abfallentsorger müssen ab diesem Zeitpunkt elektronische Nachweise und Begleitscheine mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Erzeuger und Beförderer müssen spätestens bis 01.02.2011 ihre Nachweise und Begleitscheine elektronisch signieren.
Recyclingunternehmen spendet an die Caritas
Die Caritas-Wohnheime und Werkstätten in Ingolstadt leisten wertvolle Dienste für die Gemeinschaft, indem sie jungen Menschen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Chance haben, eine Ausbildung ermöglichen und ihrem Leben Sinn und Erfüllung geben. Gewürdigt wird diese Arbeit auch von Michael Oblinger, Inhaber der Ingolstädter Recyclingfirma, der der Organisation 5.000 Euro zukommen ließ.
Bild: Michael Oblinger (r.)
spendete für die Caritas-
Wohnheime und Werkstätten.