Einführung des elektronischen Nachweis- und Begleitscheinverfahrens - eANV - zum 01.04.2010

Nach den Bestimmungen der Nachweisverordnung sind Erzeuger, Beförderer und Entsorger von nachweispflichtigen gefährlichen Abfällen verpflichtet, ab 01.04.2010 das elektronische Nachweis- und Begleitscheinverfahren (eANV) durchzuführen. Abfallentsorger müssen ab diesem Zeitpunkt elektronische Nachweise und Begleitscheine mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Erzeuger und Beförderer müssen spätestens bis 01.02.2011 ihre Nachweise und Begleitscheine elektronisch signieren.